Ethik
Dieser ethische Kodex wurde in leicht abgeänderter Form von der Seite der NLP Akademie Schweiz übernommen. Diese Grundsätze haben für mich Gültigkeit.
GRUNDSÄTZE eines Coachings bzw. einer Begleitung
Die vom Coach angewendeten Methoden sind Ziel- und ressourcenorientierte Modelle.
Transparenz der Arbeitsweise: Der Coach ist bereit und fachlich befähigt seine Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist partnerschaftlich und so angelegt, dass der Kunde/Klient seine Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wahrnehmen kann und soll.
Die Vorgehensweise entspricht den NLP-Grundannahmen. Im Zentrum stehen z.B.: ‹Die Ressourcen liegen im Mensch/Unternehmen drin.› Wir fokussieren auf das Potenzial. Wertschätzung der positiven Absicht (Menschen/Unternehmen).
Kompetente Anwendung und Nutzung der Wahrnehmungspositionen: Selbstwahrnehmung (1. Position), Empathie (2. Position) und Reflexion aus innerer Distanz (3. Position).
Der Coach ist für den Rapport verantwortlich und baut somit die Verständigungsbrücke auf.
VERANTWORTLICHKEIT
Der Coach übernimmt Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Auftrages zwischen ihm und dem Kunden/Klienten. Zum Auftrag gehören insbesondere Zielsetzungen, Arbeitsweise und Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht.
Der Coach trägt die Verantwortung für sein berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen.
Abgrenzung: Der Coach übernimmt nur Aufträge, die den Ethikrichtlinien entsprechen. Er lehnt Aufträge ab, die er nicht fachgerecht ausführen kann.
Abhängigkeiten zwischen Coach und dem Kunden/ Klienten werden thematisiert und aufgelöst.
BERUFLICHE KOMPETENZ
Ein Coach verfügt über fachliche, soziale, persönliche und emotionale Kompetenzen.
SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ
Ein Coach verpflichtet sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihm anvertrauten Informationen.
Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht.
Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden.
Fachkompetenz: Ein Coach verpflichtet sich, sein Coaching Fachwissen und seine Beratungskompetenz zum Wohlbefinden und im Interesse des Kunden/Klienten zu nützen. Seine Tätigkeit soll im Rahmen der Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute (z.B. Ärzte, Unternehmensberater, Betriebspsychologen) beigezogen.
Soziale Kompetenz: Der Coach benutzt seine kommunikativen Fähigkeiten und Techniken zum Wohle des Kunden/ Klienten. Er verhält sich in seiner Rolle kongruent. Er hat einen erweiterten Verhaltensspielraum und berücksichtigt in seinem Vorgehen aktuelle und zukünftige Gesamtsituation des Kunden/ Klienten. Er achtet bei Veränderungsarbeiten auf die Oekologie des Kunden/Klienten.
Persönliche und emotionale Kompetenz: Ein Coach hat Zugang zu seinen eigenen Ressourcen und verfügt über Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation, Empathie. er ist in einem fortgeschrittenen Aufarbeitungsprozess seiner Biographie und bereit für permanente Reflektion.
Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen.
Ein Coach verpflichtet sich zu regelmässiger Weiterbildung und Selbstreflektion.
GESTALTUNG DER BERUFLICHEN BEZIEHUNGEN
Ein Coach darf das aus der professionellen Beziehung entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn der Coach seine Verantwortung gegenüber dem Kunden/Klienten nicht wahrnimmt und eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigt.
Er respektiert die Würde und Integrität der Personen, mit denen er in beruflicher Beziehung steht, insbesondere sein Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
Er informiert offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung.
Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen.
Erstgespräche werden in Rechnung gestellt.
Beratende Telefongespräche können nach Zeitaufwand verrechnet werden.
Bei Barzahlungen haben Kunden/Klienten den Anspruch auf eine Quittung.
Im therapeutischen Bereich oder Einzel-Coachings darf für die Zuweisung von
Kunde/Klienten keine Provision geleistet oder empfangen werden
BEKANNTMACHUNG VON ANGEBOTEN
Die Angaben über Ausbildung, Titel und Erfahrungen sollen klar und ehrlich sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben.
Über zu erwartende Erfolge und Auswirkungen aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Coach soll realistisch informiert werden. Ein Coach verpflichtet sich zu Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeikeit